Jeder Hovi durchläuft schon beim Züchter gewisse Kontrollen durch den jeweils zuständigen Zuchtwart und gipfelt in der Abnahme mit Wesenstest. Dann sind die Welpen ca. 7 1/2 Wochen und können mit 8 Wochen abgegeben werden.

Selbstverständlich sind die Welpen vorschriftmäßig geimpft und entwurmt.

Die meisten Hovis durchlaufen dann, oft Wurfweise in Anwesenheit der Elterntiere den nächsten Check: die Nachzuchtbeurteilung, kurz NZB geheißen. Der/die KörmeisterIn beurteilt den altersgemäßen Entwicklungsstand in Aussehen und Verhalten.
Es folgen für zuchtinteressierte BesitzerInnen die Jugend- und Zuchttauglichkeitsprüfungen, kurz Jb/ZTP.
Diese erfuhr während der letzten Jahrzehnte diverse Anpassungen, darum heißt es durchaus einmal Körung, Körauslese, ZTP, ZTP ze..., mal mußten die Jb bestanden, mal nur teilgenommen werden. Am Schluß steht jedoch, dass ein Hovi, der die Zuchterlaubnis erhielt, die Vorraussetzungen zur Zucht erfüllt hat.
Dazu gehört auch: HD-frei zu sein, eine Augenuntersuchung ohne Befund gehabt zu haben und eine Schau mit mindestens Formwert GUT vorzuweisen.
An Leistungs-und Wesenszuchten werden nocheinmal höhere Anforderungen gestellt. Derzeitig benötigen die Elterntiere z.B. von Leistungszuchten beide mindestens die VPG 2.




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